Rechtsprechung
BGH, 21.02.1994 - BLw 70/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Landwirtschaftssache - Anschlußbeschwerde - Kosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LwVG §§ 44, 45
Kosten des Anschlußrechtsbeschwerdeführers im Verfahren vor den Landwirtschaftsgerichten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 760
- MDR 1994, 519
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 22.01.1986 - IVa ZR 90/84
Bestimmung der Nacherben; Zulässigkeit eines Auslegungsvertrages
Auszug aus BGH, 21.02.1994 - BLw 70/93
Zwar sei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1986, 1812) die Auslegungsregel des § 2104 BGB nicht anwendbar.Die Rechtsbeschwerde nimmt zwar auf Vergleichsentscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGHZ 2, 35; 15, 199; 59, 220 [BGH 14.07.1972 - V ZR 124/70]; LM Nr. 6 zu § 2065 BGB und NJW 1986, 1812) Bezug, bleibt aber jede Darlegung dazu schuldig, welche Rechtsfrage von der angezogenen und von der angefochtenen Entscheidung verschieden beantwortet sein soll und weshalb die angefochtene Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (BGHZ 89, 149, 151).
Es stellt sich zunächst auf den Boden der Entscheidung vom 22. Januar 1986 (IVa ZR 90/84, NJW 1986, 1812), stellt insoweit also keinen abweichenden Rechtssatz auf, sondern nimmt aufgrund einer unterstellten Unwirksamkeit der Nacherbenbestimmung (§ 2065 BGB) eine Testamentsauslegung dahin vor, daß die Erblasserin jedenfalls eine Nacherbschaft gewollt und für diesen Fall den Nacherben unter ihren gesetzlichen Erben nach der gesetzlichen Regelung (§ 6 HöfeO) bestimmt hat.
- BGH, 26.04.1951 - IV ZR 4/50
Gemeinschaftliches Testament. Widerrufsrecht
Auszug aus BGH, 21.02.1994 - BLw 70/93
Die Rechtsbeschwerde nimmt zwar auf Vergleichsentscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGHZ 2, 35; 15, 199; 59, 220 [BGH 14.07.1972 - V ZR 124/70]; LM Nr. 6 zu § 2065 BGB und NJW 1986, 1812) Bezug, bleibt aber jede Darlegung dazu schuldig, welche Rechtsfrage von der angezogenen und von der angefochtenen Entscheidung verschieden beantwortet sein soll und weshalb die angefochtene Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (BGHZ 89, 149, 151).Damit wird auch deutlich, daß das Beschwerdegericht nicht von den den Entscheidungen in BGHZ 2, 35; 15, 199; 59, 220 [BGH 14.07.1972 - V ZR 124/70]und LM Nr. 6 zu § 2065 BGB abgewichen ist.
- BGH, 01.12.1983 - V BLw 18/83
Abweichungsrechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 21.02.1994 - BLw 70/93
Eine Abweichung ist nur dann anzunehmen, wenn das Beschwerdegericht eine bestimmte Rechtsfrage abweichend von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofes oder eines Oberlandesgerichts beantwortet hat (BGHZ 89, 149, 151).Die Rechtsbeschwerde nimmt zwar auf Vergleichsentscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGHZ 2, 35; 15, 199; 59, 220 [BGH 14.07.1972 - V ZR 124/70]; LM Nr. 6 zu § 2065 BGB und NJW 1986, 1812) Bezug, bleibt aber jede Darlegung dazu schuldig, welche Rechtsfrage von der angezogenen und von der angefochtenen Entscheidung verschieden beantwortet sein soll und weshalb die angefochtene Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (BGHZ 89, 149, 151).
- BGH, 14.07.1972 - V ZR 124/70
Auflösend bedingte Nacherbeinsetzung
Auszug aus BGH, 21.02.1994 - BLw 70/93
Die Rechtsbeschwerde nimmt zwar auf Vergleichsentscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGHZ 2, 35; 15, 199; 59, 220 [BGH 14.07.1972 - V ZR 124/70]; LM Nr. 6 zu § 2065 BGB und NJW 1986, 1812) Bezug, bleibt aber jede Darlegung dazu schuldig, welche Rechtsfrage von der angezogenen und von der angefochtenen Entscheidung verschieden beantwortet sein soll und weshalb die angefochtene Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (BGHZ 89, 149, 151).Damit wird auch deutlich, daß das Beschwerdegericht nicht von den den Entscheidungen in BGHZ 2, 35; 15, 199; 59, 220 [BGH 14.07.1972 - V ZR 124/70]und LM Nr. 6 zu § 2065 BGB abgewichen ist.
- BGH, 18.11.1954 - IV ZR 152/54
Zeitpunkt des Nacherbfalls
Auszug aus BGH, 21.02.1994 - BLw 70/93
Die Rechtsbeschwerde nimmt zwar auf Vergleichsentscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGHZ 2, 35; 15, 199; 59, 220 [BGH 14.07.1972 - V ZR 124/70]; LM Nr. 6 zu § 2065 BGB und NJW 1986, 1812) Bezug, bleibt aber jede Darlegung dazu schuldig, welche Rechtsfrage von der angezogenen und von der angefochtenen Entscheidung verschieden beantwortet sein soll und weshalb die angefochtene Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (BGHZ 89, 149, 151). - BGH, 11.03.1981 - GSZ 1/80
Kosten der Anschlußrevision bei Nichtannahme
Auszug aus BGH, 21.02.1994 - BLw 70/93
Dabei war zu berücksichtigen, daß der Antragsteller die Kosten seiner Anschlußrechtsbeschwerde zu tragen hat, weil er sich einer Rechtsbeschwerde angeschlossen hat, die von Anfang an unzulässig war (vgl. BGHZ 4, 229, 230, 240 f.; 80, 146, 149;… anders Barnstedt/Steffen, LwVG, 5. Aufl., § 45 Rdz. 34 in Verkennung der einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes). - BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51
Unselbständige Anschlußrevision. Kosten
Auszug aus BGH, 21.02.1994 - BLw 70/93
Dabei war zu berücksichtigen, daß der Antragsteller die Kosten seiner Anschlußrechtsbeschwerde zu tragen hat, weil er sich einer Rechtsbeschwerde angeschlossen hat, die von Anfang an unzulässig war (vgl. BGHZ 4, 229, 230, 240 f.; 80, 146, 149;… anders Barnstedt/Steffen, LwVG, 5. Aufl., § 45 Rdz. 34 in Verkennung der einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes). - BGH, 01.06.1977 - V BLw 1/77
Antrag auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses - Wirtschaftsfähigkeit eines …
Auszug aus BGH, 21.02.1994 - BLw 70/93
Hat das Beschwerdegericht aber keinen abweichenden Rechtssatz zu den Vergleichsentscheidungen aufgestellt, kann die Beschwerdeführerin die Statthaftigkeit des Rechtsmittels auch nicht damit dartun, daß sie geltend macht, das Beschwerdegericht habe in den Vergleichsentscheidungen niedergelegte Rechtsgrundsätze nicht (oder nicht richtig) auf den zu entscheidenden Fall angewendet (vgl. Senatsbeschl. v. 1. Juni 1977, V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328). - BGH, 18.10.1962 - V BLw 8/62
Auszug aus BGH, 21.02.1994 - BLw 70/93
Auch das Beschwerdegericht hat nicht verkannt, daß die Antragsgegnerin dem Testament der Erblasserin eine bestimmte Auslegung gibt, die immerhin möglich ist und ihr Vorbringen als schlüssig erscheinen läßt, weshalb kein Zweifel daran bestehen kann, daß sie beschwerdeberechtigt ist (vgl. Senatsbeschl. v. 18. Oktober 1962, V BLw 8/62, LM HöfeO, § 18 Nr. 6).
- BGH, 18.03.2004 - BLw 35/03
Darlegung eines Divergenzfalls
Dabei war zu berücksichtigen, daß der Antragsteller die Kosten seiner Anschlußrechtsbeschwerde zu tragen hat, weil er sich einer Rechtsbeschwerde angeschlossen hat, die von Anfang an unzulässig war (vgl. BGHZ 4, 229, 230, 240 f.; 80, 146, 149; Senat, Beschl. v. 21. Februar 1994, BLw 70/93, AgrarR 1994, 202).